St.Galler Erbrechtstagung 2022

Nach der Aufarbeitung der erbrechtlichen Rechtsprechung des Bundesgerichts und der kantonalen Gerichte in den letzten zwölf Monaten (Referat 1), befassen wir uns mit den intertemporalen und übergangsrechtlichen Fragen, welche die 2023 in Kraft tretende ZGB-Revision mit sich bringt (Referat 2).
Die Planung der Nachfolge in Unternehmen muss immer wieder neu überprüft und angepasst werden, und es werden auch neue Instrumente diskutiert (Referat 6). Ein allgemeineres, bisher nur wenig offen diskutiertes Planungsziel ist dasjenige, Erbschleicher und andere missliebige Personen schlechter zu stellen (Referat 7). Pflichtteilsvermächtnisse können in der Nachlassplanung bestimmte Funktionen einnehmen, werfen aber auch in der Nachlassteilung strittige Fragen auf (Referat 4). Über die Voraussetzungen und die Durchsetzung der Herabsetzung im Intestaterbrecht bestehen in der Praxis oft Unsicherheiten, welche (mit Referat 3) geklärt werden sollen. Durchsetzungsprobleme (wie Passivlegitimation und Rechtsbegehren) stehen auch im Referat zu Einzelfragen bei der Vermächtnisklage im Vordergrund (Referat 5). Mit der wachsenden Komplexität der Rechtsfragen wird die Vertretung Minderjähriger und schutzbedürftiger Erwachsener durch Beistände und Behörden im Erbrecht immer anspruchvoller (Referat 8).
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